„E-Learning-Schranke“ § 52a UrhG bleibt weiterhin befristet gültig
Dec 17th, 2012 by Ingrid Dethloff
Kurz vor knapp hat der vom Bundestag verabschiedete Entwurf zur erneuten zweijährigen Verlängerung des § 52a UrhG den Bundesrat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr am Freitag, den 14.12.12, passiert (Drucksache 737/12 (Beschluss)). Das zum Jahresende drohende Auslaufen der Vorschrift konnte so gerade noch rechtzeitig verhindert werden (vgl. ELC-Blog-Meldung vom 23.11.12 mit weiteren Updates).
Wissenschaftler und Lehrende können künftig bis zum 31.12.2014 ihre E-Learning-Aktivitäten auf der Grundlage der Schrankenregelung und unter Beachtung der bisher ergangenen Rechtsprechung fortsetzen und einem „bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern“ „veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften“ in einem abgeschlossenen Netzwerk für Unterrichtszwecke zugänglich machen.
Die Befristung wird damit zum dritten Mal verlängert.
In einer Entschließung weist der Bundesrat erneut darauf hin, dass eine „Entfristung des § 52a UrhG für den Bildungs- und Wissenschaftsbereich grundsätzlich von großer Bedeutung ist“ und betont nachdrücklich die Notwendigkeit, „im Interesse der Schulen und Hochschulen [...] Rechtssicherheit im digitalen Umgang mit urheberrechtlich geschützten Materialien zu schaffen“. Ausdrücklich bedauert wird die zeitlich enge Terminierung des Gesetzgebungsverfahrens, die eine umfassende Beteiligung der Länderkammer unmöglich machte.
Zudem bringt der Bundesrat seine Erwartung zum Ausdruck, dass die Bundesregierung „unverzüglich und in enger Abstimmung mit den Ländern die Arbeiten an einer breiter und allgemeiner gefassten Bildungs- und Wissenschaftsschranke aufnimmt, wie sie einvernehmlich von der Kultusministerkonferenz und der Wissenschaftsallianz gefordert wird“.
Vgl. hierzu auch die aktuelle Pressemitteilung 06/12 des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ vom 16.12.12.
Vielen Dank an die Kollegin der UB, Frau Fälsch, für diese Informationen!